Unsere Leistungen

Zusammenarbeit ist uns ein Anliegen

Unsere Leistungen umfassen

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Verhinderungspflege
  • Beratung für Pflegerische Angehörige
  • Entlastungsleistungen
  • Essen auf Rädern
  • Hausnotruf
  • 24 Stunden Rufbereitschaft durch eine Pflegefachkraft

Unseren Leistungen werden alle mit besten Wissen und Gewissen durchgeführt. Wir haben immer ein offenes Ohr für Veränderungen und Wünsche.

Wir legen sehr viel Wert auf Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Pflegekraft, wie auch Angehörige und Pflegekraft. Nur mit Ihrer Unterstützung wird die Pflege individuell perfekt.

Grundpflege (SGB XI)

Was ist Grundpflege?

Unter Grundpflege nach (SGB XI) versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Der Pflegebedürftige ist dann auf die Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen: auf eine Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes, auf Sie als pflegenden Angehörigen oder auf andere externe Betreuungspersonen wie z. B. bei der sog. 24-Stunden-Betreuung. Die Pflegeperson übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die der Betroffene nicht mehr alleine schafft, und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er selbst ganz gut hinbekommt. Das ist besonders dann wichtig, wenn die pflegebedürftige Person besonders beeinträchtigt ist, z. B. wenn ein Pflegebedürftiger bettlägerig ist und deshalb alle Grundverrichtungen wie Waschen, Essen und Ausscheiden im Bett stattfinden müssen. Diese besondere Form der Grundpflege nennt man auch „Grundpflege im Bett“.

Durch eine Individuelle Beratung durch uns, werden Versorgungsprobleme besprochen und eine Lösung zu dem Problem gefunden. Wir bringen eine Jahrelange Erfahrung aus vielen Bereichen mit und können dies bei der Beratung mit einbringen und so effektiver eine Lösung finden.

Behandlungspflege
(SGB V)

Was ist Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung. Wann ist eine Behandlungspflege notwendig? Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause und im Pflegeheim brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, kommen wir und führen die angeordnete Tätigkeit Fachlich und nach neuestem Standard bei Ihnen durch. Wir halten bei Rückfragen immer regen Kontakt mit den Hausärzten/Krankenhäusern umso eine hohe Qualität der Versorgung zu gewährleisten. Der Kontakt zu Angehörigen wie auch zu den Ärzten ist wichtig, da wir so auch Veränderungen sofort weitergeben können und so auch stetig reagieren können.

Jeder Patient ist Individuell und wird auch so von uns versorgt. Unter einbeziehen der Angehörigen, Ärzte wie auch der zu Pflegenden Person, wird eine ganzheitliche Pflege gesichert und angewandt.

Verhinderungspflege
nach §39 SGB XI

Leistungen in der Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Weil es manchmal notwendig ist, unerwartet und kurzfristig Ersatz für die Pflege zu finden, muss nicht zwingend vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege der Antrag gestellt werden. Leistungen der Verhinderungspflege müssen auch nicht im Voraus von der Pflegekasse genehmigt werden, wichtig ist nur, dass während der Verhinderungspflege alle Belege und Nachweise zu den Aufwendungen gesammelt werden, um sie später bei der Pflegekasse einzureichen. Aufwendungen für Verhinderungspflege können z. B. die Kosten für Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes sein. Es kann sich aber auch um den Verdienstausfall oder die Fahrtkosten einer Privatperson handeln. Für die Kostenerstattung muss der Pflegebedürftige dann einen Antrag auf Verhinderungspflege bei seiner Pflegekasse stellen.

Haben Sie Fragen zur Verhinderungspflege, dann rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne vorort und bei uns im Büro

Beratung für Pflegerische Angehörige

Viele Ehepartner, Kinder oder Enkelkinder holen sich bei einem akuten Pflegefall in der Familie zunächst Hilfe bei Pflegekräften und Ärzten. Dennoch möchten sich viele nach der notwendigen Erstversorgung langfristig selbst um ihre Angehörigen kümmern und das in den meisten Fällen in der Häuslichkeit. Millionen pflegende Angehörige kümmern sich in Deutschland und auf der ganzen Welt tagtäglich um ihre bedürftigen Angehörigen und ermöglichen die persönliche ambulante Pflege zuhause statt die Betroffenen in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim versorgen zu lassen. Wir können mit Ihnen zusammen die Pflege durchführen und Ihnen schritt für Schritt eine Anleitung für die jeweilige Durchführung geben. Sie können so Abläufe sicher durchführen ohne den Gedanken zu haben, dass Sie was „falsch“ machen. Wir begleiten Sie so lange Sie das möchten und sind auch nach der Anleitung/Begleitung weiterhin für Sie da und unterstützen Sie bei Fragen und Problemen.

Entlastungsleistungen

Leistungen in der Behandlungspflege

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Pflegeheim haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Pflegeheime rufen den Entlastungsbetrag nach § 43b für zusätzliche Betreuung und Aktivierung bei der Pflegekasse ab. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende. Er ist gedacht zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung sowie von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a

Wir beraten Sie sehr gerne in diesem Bereich und unterstützen Sie.

Essen auf Rädern

Vielseitige Auswahl und Möglichkeiten...

Wir bieten Ihnen den Menüservice über den Anbieter Apetito an. Sie haben die Möglichkeit über eine Menükarte ihr Essen vor zu bestellen. Wir bringen es Ihnen dann fertig zu Ihnen, oder wir bereiten es bei Ihnen zu. Die Menüs sind vielseitig und Nährstoffreich. Allergien, Unverträglichkeiten oder auch Abneigungen gegenüber Zutaten wird mit bedacht und besprochen.

Haben wir Ihre Interesse geweckt?
Dann rufen sie doch einfach an und vereinbaren sie einen kostenlosen Beratungstermin

Hausnotruf

Durch unsere Vermittlung mit der Firma Vitakt, bieten wir Ihnen ein Stück mehr Sicherheit für Zuhause.

Sie haben z.B. die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wer bei einem Notfall informiert wird.
Durch unsere 24 Stunden Erreichbarkeit, haben Sie die Möglichkeit uns als ersten Ansprechpartner zu hinterlegen. Wir können dann schnellstmöglich reagieren und weitere Schritte einleiten.
Wir kommen zu Ihnen und installieren das System, mit einer Einweisung in alle Funktionen und Bedienteile.
Wir kommen gerne zu Ihnen und beraten Sie.